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Das Vertragsverhältnis ist frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar.
| Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr Die Kündigungsfristen betragen einen Monat zum jeweilgen Mindestvertragsende. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils wieder um eine neue Mindestvertragslänge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kündigungen oder KK-Anträgen kann c+p Vertriebsgesellschaft bR nur zustimmen, wenn alle Forderungen beglichen sind und c+p Vertriebsgesellschaft bR eine schriftliche Einverständniserklärung per Fax oder Brief zugegangen ist (Denic-Richtlinie |
Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Mietbeitrages ist nicht vorgesehen!
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